Wir bieten in enger Kooperation mit Sicherheitsingenieuren die sicherheitstechnische Unternehmensbetreuung nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) an.
Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Beratung der Unternehmen in der Erfüllung der gesetzlichen und
berufsgenossenschaftlichen Forderungen
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
durch Begehungen der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und
Erarbeitung von Konzepten zur Mängelbeseitigung
- Beratung der Unternehmen in der Auswahl von Körperschutzmitteln und
Einweisung der Mitarbeiter in den Gebrauch
- Beratung in der sicherheitstechnischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und
Betriebsanlagen, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung nach
ergonomischen Kriterien
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, sowie Vorschlag von
Maßnahmen zur Verhütung weiterer Arbeitsunfälle
- Unterweisung der Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren am
Arbeitsplatz
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