Wir führen allgemeine und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter nach gesetzlichen Vorschriften und berufsgenossenschaftlichen Richtlinien durch.
Durchführung von
- Mitarbeiteruntersuchungen u.a.
nach
Biostoffverordnung (G 42), Gefahrstoffverordnung,
Gentechniksicherheitsverordnung (G 43), Strahlenschutzverordnung,
Röntgenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung (G 37)
- Untersuchungen für Atemschutzträger (G 26)
- Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mitarbeiteruntersuchungen nach GMP-Richtlinien
(good manufacturing practices)
- Verkehrsmedizinische Untersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
Die Untersuchungen finden in unserer Einrichtung oder auf Wunsch im Unternehmen statt. |